Das Hörvermögen eines jeden Menschen schwindet mit zunehmendem Alter. Während das Gehör bei einem jungen Menschen in der Regel noch sehr leistungsfähig ist, lässt sich dieser schleichende Prozess später ohne professionelle Unterstützung kaum aufhalten.
Durch die Verwendung von Hörgeräten kann dem Hörverlust effektiv entgegengewirkt werden.
Deshalb sollte möglichst frühzeitig gehandelt und ein Hörgeräteakustiker aufgesucht werden, denn nachweislich wird die Gefahr einer hochgradigen Schwerhörigkeit ab der Altersgrenze von 50 Jahren zunehmend größer. Gute Nachrichten für alle Menschen, die Hörgeräte benötigen:
Seit dem 1. November 2013 erhalten gesetzlich Versicherte in Deutschland für Ihre Hörgeräte einen deutlich höheren Beitrag von den Krankenkassen.
Aktuell können Sie zwischen mehr als 1.000 Modellen für Hörgeräte auf dem deutschen Markt wählen. Der Eigenanteil kann dabei je nach Gerät und Ausstattung von 10 Euro bis zu 2.000 Euro für ein Hörgerät variieren. Nicht alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen aber den gleichen Festbetrag.
Die Zuzahlung variiert zwischen 650,- und 685,- € für ein Hörgerät und zwischen 1.144,- und 1.302,- € für zwei Hörgeräte.
Denn: Für das zweite Hörgerät gilt laut Gesetzgeber ein Abschlag von 20 Prozent.
Die Kostenübernahme von Hörgeräten weicht bei einer privaten Krankenversicherung grundsätzlich von dem Verfahren der gesetzlichen Kassen ab. Zwar sind die medizinischen Kriterien in der Feststellung durch den HNO-Arzt dieselben, aber die Erstattungsbeträge richten sich nach den individuellen Vereinbarungen zwischen der privaten Versicherung und dem Versicherten. Einen pauschalen Festbetrag für privat Versicherte gibt es dementsprechend nicht.
Gerne beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten.